Compliance: klare Vorgaben und integres Handeln!

Die BWI steht für regelkonformes Verhalten und Integrität. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, unternehmensinterner Richtlinien, ethischer Grundsätze und Wertvorstellungen ist die Basis unserer Geschäftstätigkeit. Gemeinsam schützen wir dadurch unser Unternehmen, die Mitarbeitenden und die Gesellschaft.

Das BWI Compliance-System

Fehlverhalten vorbeugen, aufdecken und aufklären

Um Compliance-Risiken zu identifizieren und ein rechtskonformes Verhalten im Unternehmen sicherzustellen, haben wir umfangreiche Prozesse entwickelt, die das Compliance-Management-System (CMS) der BWI bilden.

Die Bausteine unseres Compliance Programms bestehen aus einer wirksamen Prävention, dem frühzeitigen Entdecken von Missständen und der schnellen Aufklärung von Fehlverhalten.

Unsere Präventionsmaßnahmen umfassen neben verschiedenen Richtlinien, wie beispielsweise dem Verhaltenskodex, auch regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden. Über unsere Meldewege können wir frühzeitig Verstöße erkennen und durch eine professionelle Untersuchung aufklären. Bestätigen sich die Vorwürfe, dann ergreifen wir Maßnahmen, um das Fehlverhalten unverzüglich abzustellen und Wiederholungen zu vermeiden.

Verhaltenskodex

Fairer Umgang zwischen allen Parteien

Der Verhaltenskodex ist eine wichtige Grundlage, auf der wir Entscheidungen treffen. Er gibt dabei klare Verhaltensregeln für ein integres und regelkonformes Handeln vor und gilt sowohl für jede*n einzelne*n Mitarbeiter*in als auch für unsere Geschäftspartner*innen gleichermaßen.

Diese Verhaltensregeln sind uns wichtig:

  • Unserer beruflichen Entscheidungen sind weder beeinflussbar noch korrumpierbar.
  • Unsere Führungskräfte verhalten sich verantwortungsbewusst.
  • Wir halten Vorgaben zum Arbeitsschutz ein.
  • Wir schützen unsere Umwelt.
  • Wir gehen fair mit unseren Geschäftspartner*innen um.
  • Wir legen mögliche Interessenkonflikte offen.
  • Wir gehen sensibel mit Informationen um.

Anti-Diskriminierung

Benachteiligung hat bei uns keinen Platz

Die BWI macht sich für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung stark. Die Einhaltung der Vorgaben des „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) sind uns sehr wichtig.

Das Gesetz schützt vor Benachteiligungen und Diskriminierungen:

  • aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft,
  • wegen des Geschlechts,
  • aus religiösen oder Weltanschauungsgründen,
  • aufgrund einer Behinderung,
  • aufgrund des Alters,
  • oder wegen der sexuellen Identität,

die Ihnen im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften begegnen können.

Bei Verdacht auf einen potenziellen Verstoß können Sie sich an die AGG-Beschwerdestelle der BWI wenden. Sie ist im Compliance Management verortet und kann über diverse Meldewege kontaktiert werden.

Anti-Korruption

Wir akzeptieren keine unlauteren Geschäftspraktiken

Die BWI lehnt jede Form von Korruption und unlauteren Geschäftspraktiken ab. Daher lassen wir unsere beruflichen Entscheidungen niemals durch private Zuwendungen oder Gefälligkeiten beeinflussen.

Unser CMS hält genau zu diesem Zweck verschiedene Prozesse und Maßnahmen bereit. Dazu zählen regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden, um Korruptionsrisiken in ihrem beruflichen Alltag erkennen zu können, genauso wie Richtlinien und Vorgaben, die beispielsweise den Umgang mit Geschenken und Essenseinladungen regeln.

So können wir dauerhaft und zukunftsorientiert Integrität und Vertrauen unseres Kunden und der Geschäftspartner*innen sicherstellen. 

Hinweisgebersystem

Wie Sie uns erreichen können

Gesetze und interne Regeln einzuhalten, hat für uns höchste Priorität. Dafür zählen wir auf Ihre Unterstützung: Wenn Sie potenzielles Fehlverhalten bemerken, können Sie unsere verschiedenen Meldewege nutzen. So helfen Sie uns, mögliche Verstöße schnell zu erkennen und aufzuklären.

Beispiele für ein potentielles Fehlverhalten sind:

  • Straftaten, z.B. Betrug, Diebstahl, Vorteilsnahme oder Geldwäsche.
  • Verhaltensweisen, die das Recht auf Gleichbehandlung verletzen.
  • Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen bei der BWI und ihren Lieferanten.
  • Verstöße gegen den Verhaltenskodex und unternehmensinterne Richtlinien.

Eine Verfahrensbeschreibung zu unserem Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz finden Sie hier.

Hinweise werden streng vertraulich behandelt und können auch anonym abgegeben werden. Der Schutz von Hinweisgebenden hat bei uns hohe Priorität.

 

Anonymes Hinweisgebersystem
Sie können rund um die Uhr unser anonymes Hinweisgebersystem sicher-melden.de/bwi nutzen, um uns zu informieren. Es steht in zwei Sprachen (deutsch und englisch) zur Verfügung. Es ist von jedem internetfähigen PC zugänglich.


Direkter Draht zu den Mitarbeitenden des Compliance Managements
Alle internen und externen Hinweisgebenden können sich direkt an die Mitarbeitenden des Compliance Managements wenden:


Ombudsperson
Sie können zudem auch unsere Ombudsperson, RA Dr. Rainer Frank, in persönlicher oder anonymer Form kontaktieren. Er stellt sicher, dass Ihr Anliegen in der von Ihnen gewünschten Form an das Compliance Management der BWI kommuniziert wird.

 

Externe behördliche Meldestelle
Neben den BWI-internen Meldestellen, besteht auch die Möglichkeit, eine Meldung an die externe behördliche Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zu richten.


Weiterführende Informationen
Für Fragen zu den Produkten und Dienstleistungen der BWI stehen Ihnen weitere Servicepartner zur Verfügung. Dafür nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:

info[at]bwi.de, +49 (0)2225 988 0