
In der im Januar 2023 durchgeführten jährlichen Befragung haben IT-Anwender*innen der Bundeswehr bewertet, wie zufrieden sie im Jahr 2022 mit den Leistungen der BWI waren. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.
Rund 15.000 zufällig ausgewählte Bundeswehrangehörige waren zur Teilnahme an der Zufriedenheitsbefragung aufgerufen. Im Mittelpunkt der insgesamt 23 Fragen stand die Zufriedenheit der Anwender*innen mit der bereitgestellten IT-Ausstattung sowie dem durch die BWI im Jahr 2022 geleisteten Kunden-Support. Ein Projektteam aus verantwortlichen BWI-Fachbereichen hatte den Inhalt der Fragen im Vorfeld mit zentralen Stellen von Bundeswehr und Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) abgestimmt.
Kontinuierlich solide Leistungen: UHD, A&V und Vor-Ort-Service
Die Befragung ergab abermals sehr solide Ergebnisse in der Zufriedenheit der Nutzenden mit dem User Helpdesk (UHD), dem Auskunfts- und Vermittlungsdienst (A&V) sowie dem Vor-Ort-Service der BWI. Mit allen drei genannten Services hält die BWI seit 15 Jahren (die Zufriedenheitsbefragungen gibt es seit 2007) ihren kontinuierlich hohen Standard. Auch in diesem Jahr bewerteten über 50 Prozent der Befragten sowohl den UHD als auch den A&V der BWI mit der Note „Sehr gut“ – hinsichtlich Kompetenz, Qualität der Auskünfte, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit, Freundlichkeit sowie Hilfsbereitschaft. Nur knapp dahinter behauptete sich in denselben Kriterien auch der Vor-Ort-Service der BWI mit der Bewertung „Sehr gut“ von knapp 50 Prozent der Anwender*innen.
Bessere Bewertungen für IT-Ausstattung im Jahr nach Corona
Positiv entwickelten sich nach dem Urteil der Nutzer*innen auch alle Dienstleistungen rund um die „IT-Ausstattung bzw. IT-Services der BWI GmbH insgesamt“. Auch im Nach-Corona stand mobiles Arbeiten bzw. das Arbeiten aus dem Homeoffice weiterhin stark im Fokus der Befragten. So wünschten sie sich beispielsweise externe Zweitbildschirme für den Heimarbeitsplatz. In der Frage nach der „Zufriedenheit mit Stabilität und Geschwindigkeit bei der Nutzung des Internet“ ergab sich ein gravierender Unterschied zwischen mobiler bzw. Heimarbeit sowie Arbeit in der Liegenschaft. Dies lieferte wertvolle Erkenntnisse, die bereits von der BWI mit ihrem Auftraggeber geteilt und analysiert wurden.
Das könnte Sie auch interessieren:

