IT-Konsolidierung Bund: Bundeskabinett beschließt Neuordnung© pixabay/InstagramFOTOGRAFIN

IT-Konsolidierung: Bundeskabinett beschließt Neuausrichtung

2 min
18. November 2019

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 6. November entschieden, die IT-Konsolidierung des Bundes neu aufzustellen. Die Neuausrichtung des Projektes „IT-Konsolidierung Bund“ wurde somit entsprechend der Empfehlung des IT-Rats der Bundesregierung in Berlin beschlossen. Der Beschluss sieht eine neue Struktur und neue Verantwortlichkeiten der IT-Konsolidierung Bund vor.

In seiner 74. Sitzung am 6. November hat das Bundeskabinett die Weichen für die Zukunft des Projektes IT-Konsolidierung des Bundes (IT-K Bund) gestellt und die Neuordnung der IT-K Bund beschlossen. Damit folgt das Kabinett dem Beschluss des IT-Rats der Bundesregierung vom 31. Oktober, der sich bereits zuvor für eine Neuordnung ausgesprochen hatte.

Der Beschluss sieht vor, die IT-Konsolidierung des Bundes künftig in zwei Projekten fortzuführen: Die Handlungsstränge Betriebskonsolidierung und Dienstleisterertüchtigung gehen in die alleinige Verantwortung des Bundesfinanzministerium (BMF) über, die Handlungsstränge Dienstekonsolidierung und Beschaffungsbündelung verbleiben in der Verantwortung des Bundesinnenministerium (BMI). Das Bundeskanzleramt übernimmt das Controlling des Gesamtprojektes. Zentraler Dienstleister und alleiniger Generalunternehmer für die IT der unmittelbaren Bundesverwaltung – ohne die Geschäftsbereiche des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des Auswärtiges Amt (AA) – wird das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Die BWI kann als bevorzugter Unterauftragnehmer für die Dienste- und Betriebskonsolidierung auf Grundlage von Verträgen mit dem ITZBund agieren. Diese neue Partnerschaft soll nun ausgeplant werden.

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